Der Vorstand besteht aus zwei Personen.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Planung - auch Generalplanung - von Projekten, insbesondere in den Bereichen a)Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten b)Städtebauliche Leistungen c)Landschaftsplanerische Leistungen d)Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen e)Leistungen der Tragwerksplanung f)Leistungen bei der Technischen Ausrüstung g)Leistungen für Thermische Bauphysik.