Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der SVV Heinrich Schneider GmbH & Co. KG, die den Handel mit Gebrauchs- und Investitionsgüter, soweit dieser Handel nicht genehmigungspflichtig ist, sowie die Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen zum Gegenstand hat.