Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erzeugung und Beschaffung von Wärme und Wasser, für die Versorgung der Gemeinde Helgoland und die Erzeugung und Beschaffung von Elektrizität, u. a. für die Notstromversorgung, deren Verteilung im Gebiet der Gemeinde Helgoland sowie alle Geschäfte, welche mit diesem Zweck in Verbindung steht. Die Gesellschaft ist berechtigt, vorbezeichnete Leistungen auch für Dritte zu erbringen.