Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Veräußerung von Grundstücken. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung. Die Gesellschaft beteiligt sich als persönlich haftende Gesellschafterin an der Grundstücksgesellschaft Brandt GmbH & Co. KG.