Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Organisation und Ausführung von Bautenschutz-, Korrosionsschutz- und Beschichtungsarbeiten. Ausgenommen sind handwerksmäßige Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung. Ferner der Betrieb einer Pizzeria sowie aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern durch Subunternehmer, auch die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer gem. § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Betrieb des Haus- und Grundstücksmaklergeschäfts.