Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Reparatur von Kraftfahrzeugen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich Vermittlung von Kfz-Versicherungen, ferner der Betrieb einer Tankstelle, soweit sie über die Eintragung in der Handwerksrolle hinaus keiner besonderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bedarf.