Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Juwelier- und Uhrgeschäftes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen auf gleichen oder ähnlichen Gebieten zu übernehmen, sich an derartigen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben oder zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.