Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an sowie die Finanzierung und der Betrieb von industriellen und Handelsunternehmungen jeglicher Art, vorzugsweise aber des Holzhandels- und Holverarbeitungsgewerbes und der damit in Verbindung stehender Geschäftszweige, sowie die Erledigung aller der Gesellschaft bei Ausübung ihres Zweckes zugewiesenen Geschäfte. Die Beteiligung an Unternehmungen des gewerbsmäßigen Grundstückhandels ist ausgeschlossen.