Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Durchführung von Abbruch- und Erdarbeiten sowie Asbestsanierung und alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten mit Ausnahme von Tätigkeiten, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz genehmigungspflichtig sind.