Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Vermarktung und Produktion von Produkten, insbesondere Lebensmitteln, speziell Getränken. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen in jeder Rechtsform beteiligen, insbesondere auch in andere Unternehmungen als Gesellschafterin eintreten. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu gründen.