Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beteiligung und Verwaltung von Unternehmen der Kraftfahrzeugbranche sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Bremsprüfungen, von Kraftfahrzeugteilen und -zubehör, der Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör und die Tätigung eines Handelsvertreters, Handelsmaklers und Kommissionärs in Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen nebst Tätigung artverwandter Geschäfte.