Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Erneuerung von spanabhebenden Werkzeugen aller Art, Herstellung von Metall- und Holz-Sonderwaren, ferner der Handel mit Werkzeugen. Die Vermittlung und der Handel mit Industriegütern und Fahrzeugen aller Art, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu errichten oder zu pachten.