Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Pflege- und Hilfsdiensten aller Art einschließlich der Aus- und Fortbildung sowie Vermittlung von Pflege- und Hilfskräften und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.