Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewinnbringende Verwaltung und Vermietung der ihr anvertrauten Grundstücke, Wohn- und Geschäftsräume, Erwerb und Veräußerung von Immobilien auf Rechnung der Gesellschaft sowie Vermittlung von Miet-, Pacht- und Kaufverträgen über in fremdem Eigentum stehende Immobilien. Beratung von Unternehmen, Vereinen und Verbänden, Public Relations, Erstellung und Betreuung von Internetseiten, Wertpapier- und Portfolio-Management sowie die Vermittlung von Darlehen.