Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Annahme und Abwicklung von Leasing-Geschäften, insbesondere unter Ankauf von Anlagegütern aller Art und Vermietung durch Leasing-Verträge unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auf Geschäftszweige jeder Art auszudehnen, insbesondere auch den Handel mit Anlagegütern zu betreiben, andere Unternehmen gleicher Art zu übernehmen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder diese zu vertreten. Weiterhin gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Übernahme der persönlichen Haftung für andere Unternehmen. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.