Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Spielhallen mit Unterhaltungs-, Geschicklichkeits- und Geldspielgeräten einschließlich des Ausschanks von nichtalkoholischen Getränken, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.