Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange er alleiniger Geschäftsführer ist
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Reise- und Verkehrsvermittlung, die Durchführung eigener Reiseveranstaltungen, der Betrieb von ADAC-Vertretungen nebst allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, einschließlich dem Handel mit Reiseliteratur und Kfz-Sicherheitszubehör, die Vermittlung von Versicherungen, sowie die Vermietung und Vermittlung von Fahrzeugen aller Art an Selbstfahrer, nebst aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen einschließlich der gewerbsmäßigen Fahrgastbeförderung.