Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
An- und/oder Vermietung von Alten und/oder Pflegeheimen sowie deren Verwaltung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und erforderlichen Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüberhinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Ausgenommen ist das Betreiben von Altenheimen durch die Gesellschaft in eigener Regie, soweit solche Geschäfte erlaubnis- und/oder anzeigepflichtig sind. Der ambulante Pflegedienst und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten