Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel, der Großhandel, die Vermietung und das Leasing von Waren aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige sowie die Beratung von Unternehmen, soweit nicht genehmigungspflichtig, insbesondere die Beratung, der Handel, der Großhandel, die Vermietung, das Leasing und Dienstleistungen im Kraftfahrzeugbereich.