Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Komplementärstellung in einer oder mehreren Kommanditgesellschaften, insbesondere im Geschäftsbereich der Produktion und des Vertriebs von Briefumschlägen, Versandtaschen und anderen Papier- und Büroartikeln sowie in anderen Geschäftsbereichen, die sich aus der zukunftsorientierten Marktentwicklung auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel ergeben. Beteiligung an Handels- und anderen Gesellschaften sowie Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit hierzu keine besondere behördliche Erlaubnis erfordlich ist.