Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien sowie der Abschluß sonstiger Verträge jeglicher Art in Zusammenhang mit Immobilien - insbesondere Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum sowie grundstücksgleichen Rechten - einschließlich der Abschluß von Miet- und Pachtverträgen; zum Gegenstand des Unternehmens zählt des weiteren die Vermittlung von Verträgen der vorgenannten Art.