Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet sowie die Vermittlung von Kunden in das Internet. Desweiteren umfaßt das Geschäftsfeld den Verkauf von Geräten und Service zum Zwecke der Bereitstellung eines Internetzuganges.