Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszwecks als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.