Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Arbeiten des Straßen- und Tiefbaus. Zudem umfasst der Geschäftsgegenstand den Winterdienst, insbesondere Schneeräumung, Glättebekämpfung und sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit während der Wintermonate, nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.