Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Investitionen in neue Projekte vorzunehmen sowie Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen anzubieten. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen, andere Unternehmen zu erwerben, zu pachten und zu gründen, die persönliche Haftung und die Geschäftsführung in anderen Kommanditgesellschaften zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen im In- und
Ausland zu errichten und alle Geschäfte vorzunehmen, die mittelbar oder unmittelbar den Gesellschaftszweck fördern.
Die Entwicklung neuer Projekte vorranging im Bereich Energie und Klimaschutz sowie das Einwerben von Mitteln für die Durchführung von Innovations- und Entwicklungsvorhaben.