Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsführung und Vertretung der MS "DARIA" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, welcher die Gesellschaft als Komplementärin ohne Stimmrecht beitreten wird. Gesellschaftszweck ist ferner insbesondere die Bereederung und Befrachtung des MS "DARIA" sowie das Betreiben von Schifffahrtsgeschäften aller Art einschließlich des Handels mit Schiffen und schifffahrtsbezogener Leistungen, Ausrüstungs-, Einrichtungs- und Zubehörteilen. Dies schließt auch die Vermittlung solcher Geschäfte ein.