Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen für Geschäfte mit Gesellschaften befreit, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an einer Kommanditgesellschaft, die Metallbau, Anfertigung von Schlüsseln und Schließzylindern, Anfertigung und Montage von Sicherheitseinrichtungen und Handel damit zum Gegenstand hat, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung.