Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Vermietung und der Vertrieb von Softwarelösungen einschließlich der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie Installation, Wartung, Support und Schulungen. Darüber hinaus umfasst der Gesellschaftszweck auch die Beratung in den Bereichen Software, IT-Infrastuktur und digitale Transformation sowie den Handel mit Hard- und Software sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.