Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Wasserschadensanierung und Bautrocknung, Fliesenlegerarbeiten, Innenausbau sowie allgemeinen Handwerksleistungen. Hierzu gehören alle Tätigkeiten und Dienstleistungen, die der Planung, Durchführung und Instandsetzung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen dienen, einschließlich der Beratung, Projektleitung und Koordination von Gewerken.