Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die strategische Planung, Führung und Beratung von Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsstrategien sowie der Erwerb, die Veräußerung sowie die Gründung und Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neuen Unternehmen. Zudem umfasst der Zweck die Verwaltung von Vermögen sowie die Durchführung aller damit verbundenen geschäftlichen Aktivitäten.