Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Firmen sowie Wirtschaftsberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens der Im- und Export von Textilien und Stoffen für die Herstellung derselben.