Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Vermieten und die Veräußerung von eigenem Vermögen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Beteiligung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.