Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelnen oder allen Geschäftsführern kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handwerkliche Herstellung von Grabsteinen und Grabschmuck sowie die Auslieferung und fachgerechte Aufstellung der Grabdenkmäler. Weiterhin alle dazugehörigen Tätigkeiten, insbesondere die Beratung, individuelle Gestaltung und Steinmetzarbeiten sowie der Vertrieb von Grabschmuck über einen eigenen Online-Shop.