Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Home-Care, der Betrieb eines Wundzentrums, insbesondere der Vertrieb von und der Handel mit Medizinprodukten einschließlich aller damit zusammenhägenden Geschäfte, die Beratung von Unternehmen, der Betrieb eines Hausnotrufes, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, nicht jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten.