Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Hard- und Software, Erbringung von Dienstleistungen sowie Entwicklung und Vertrieb von Lösungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere interaktive Systeme für das Gastgewerbe, Handel mit technischen Produkten und Unterhaltungselektronik, vorwiegend unter Nutzung digitaler Medien, der Erwerb das Halten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland mit ähnlichen Geschäftsfeldern, wie die unter a) und b) genannten sowie von wirtschaftlich verwertbaren Rechten, insbesondere Filmlizenzen.