Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Bau und/oder Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung sowie hiermit im Zusammenhang stehender Infrastrukturanlagen, die Lieferung von Energie insbesondere in Form von Wärme, Kälte und Strom sowie die Vermarktung, Erbringung und der Vertrieb von Wärme, Kälte und sonstigen EnergiedienstIeistungen aller Art.