Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen in jeder Rechtsform beteiligen, insbesondere auch in andere Unternehmungen als Gesellschafterin eintreten und alle geschäftlichen Maßnahmen sowie Handelsgeschäfte vornehmen, welche zur Förderung des Gesellschaftszweckes für geeignet erachtet werden. Erdarbeiten, der Betrieb eines Containerdienstes, die Schuttabfuhr und der Handel mit Sand, Kies und Erde.