Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Gourmet-Produkten, insbesondere der Vertrieb im Einzel- und Großhandel sowie über Online-Plattformen; ferner der Handel mit Kassensystemen und zugehöriger Software sowie deren Online Vertrieb; die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Rezeptentwicklung für Feinkostprodukte; die Vertretung und Vermittlung von Geschäften für europäische Lebensmittelproduzenten; der lm- und Export von Lebensmitteln, Konserven und verwandten Produkten; der Handel mit Produktionsmaschinen für die Lebensmittelindustrie, insbesondere der lmport solcher Maschinen aus Asien; sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten