Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von Vereinen und Verbänden, von Sportlerinnen und Sportlern sowie von Vermarktungs- und Medienunternehmen bei der Strukturierung und Durchführung von Wettbewerben im Fußball bei deren Vermarktung und bei deren Präsentation in den Medien.