Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt und jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungsleistungen, die sich vorrangig auf IT-Befähigung und -Training fokussieren sowie allgemeine Prozess- und Change-Management-Themen sowie damit zusammenhängende Geschäfte.