Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eventmanagement, insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie Festivals, Jahrmärkten und Kinovorführungen, der Betrieb und die Vermietung von befristeten Teilflächen für Schausteller, insbesondere Gastronomie- und Eventflächen, u. a. auf Festivals, Volksfesten, Jahrmärkten, die Vermietung von Veranstaltungs- und Eventtechnik sowie zugehörige Dienstleistungen und Handelsgeschäfte.