Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, von Grundstücken, die Planung/Vorbereitung, und Durchführung von Sanierungs- und Bauvorhaben jeder Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, einschließlich Projektentwicklung, die Veräußerung und/oder Vermietung von eigenen Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.