Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Kraftwagen und Lastkraftwagen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen und Lastkraftwagen, Beratung von Unternehmen, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäude und Wohnungen, Durchführung von Schulungen, Vorträgen, Weiterbildungsmaßnahmen und Vorlesungen, Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt