Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögensverwaltung und das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen. Hierunter fallen auch der Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen wie insbesondere Beteiligungen an Unternehmen sowie Immobilien. Die Gesellschaft kann Management- und andere Dienstleistungen an verbundende Unternehmen erbringen. Tätigkeiten, die dem Kreditwesengesetz (KWG) unterfallen, sind nicht umfasst.