Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Zulassung als Prüfer durch die Deutsche Akreditierungsstelle GmbH gem. § 30 der Assistenzhundeverordnung zwecks Beschäftigung von Fachprüfern zum Betrieb einer Prüfstelle nach der Assistenzhundeverordnung und dem Behindertengleichstellungsgesetz bzw. ihren möglichen Nachfolgeregelungen, sowie die Schulung, Coaching und Ausbildung von Fachprüfern, Ausbildungsstätten, Hundetrainern bzw. -anwärtern, Hundeschulen und sonstigen Dritten, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.