Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als Gesellschafterin beteiligt ist, mit sich selbst oder als Vertreter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Handel und Einbau von genormten Baufertigteilen, Bauelementen und Baustoffen, insbesondere Fenster, Türen und Rollläden sowie die Annahme von Aufträgen, die Vermittlung und die Durchführung von Montagen.