Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden. Insbesondere kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden und jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung und Vergabe von Bauleistungen aller Art für Bauvorhaben und Bausanierungen. Insbesondere die Erstellung von Fassadendämm-, Fliesen-, Trockenbau-, Maler-, Maurer-, Dachdecker-, Heizung-, Sanitär-, Gerüstbau-, Elektro-, Putz-, Fensterbau- und Reinigungsarbeiten sowie Bodenverlegearbeiten aller Art sowie deren Neuinstallation/Instandhaltung. Ferner der Handel mit derartigen Anlagen und deren Einzelteilen nebst zugehörigem Material und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.