Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Gesellschaft, die die Planung, den Erwerb, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie sowie den Handel, den Vertrieb und die Vermarktung mit und von elektrischer Energie in den Gemeinden Albersdorf und Beldorf sowie etwaiger Nachbargemeinden im Kreis Dithmarschen zum Gegenstand haben.