Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung; der Erwerb, die Anmietung von Grundstücken und Immobilien, die Veräußerung eigener Grundstücke und Immobilien, die Verwaltung dieser eigenen Grundstücke und Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung, die Bebauung und Entwicklung eigener Grundstücke sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsdienstleistungen.