Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Transport aller inländischen und internationalen Güter auf dem Land-, Luft- und Seeweg, der Kauf und Verkauf von autorisierten Waren, der Abschluss von Verträgen mit in- und ausländischen Unternehmen sowie Erteilung und Entgegennahme von Vertretungen, der Transport aller zulässigen inländischen und internationalen Güter auf dem Land-, Luft- und Seeweg, die Teilnahme und Durchführung von Ausstellungen sowie Schulung und Durchführung erforderlicher Messen im In- und Ausland, die Rekrutierung und Schulung des erforderlichen Personals, der Kauf und Verkauf sowie Handel mit Immobilien sowie Maschinen und Anlagen, die Teilnahme an staatlichen und nichtstaatlichen sowie internationalen Ausschreibungen und Auktionen, die Beschaffung und qualifizierter Bank- und Nichtbankfazilitäten und -kredite sowie Gewinnung von Investoren.